Unsere Rechtsgebiete
Steuerrecht
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Das Steuerrechtsteam begleitet Unternehmen und deren Führungskräfte in allen Phasen ihrer Entwicklung bei sämtlichen steuerlichen Fragestellungen – sei es im operativen, strategischen, taktischen oder streitigen Bereich.
Steuerliche Audits und verbindliche Auskünfte im Vorfeld strategischer Transaktionen
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Das Steuerrechtsteam führt steuerliche Audits und spezielle steuerrechtliche Analysen durch und beantragt verbindliche Auskünfte der Finanzverwaltung im Vorfeld von Unternehmenskäufen und -verkäufen, Leveraged-Buy-out-Transaktionen (LBO), Unternehmensveräußerungen oder Umstrukturierungen (z. B. Einbringung von Teilbetrieben). Dabei arbeitet es eng mit den anderen Fachbereichen der Kanzlei zusammen, um Geschäftsführer und Gesellschafter bei ihren Entscheidungen zu unterstützen.
Steuerberatung für Unternehmen
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Unser Team berät zu sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit den steuerlichen Erklärungs- und Mitwirkungspflichten von Unternehmen, insbesondere im Rahmen der Erstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse in kleinen und mittleren Unternehmen sowie im gehobenen Mittelstand.
Steuerberatung für Führungskräfte und Unternehmer
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Wir begleiten Unternehmer und Führungskräfte bei der Strukturierung und Übertragung ihres betrieblichen und privaten Vermögens, insbesondere durch die Implementierung von Nachfolge- und Übertragungsmodellen (z. B. Pacte Dutreil), gegebenenfalls unter Einholung verbindlicher Auskünfte der Finanzverwaltung, sowie bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Erklärungspflichten (Einkommensteuer, Vermögensteuer auf Immobilienvermögen).
Steuerprüfungen und Steuerstreitigkeiten
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Das Steuerrechtsteam vertritt die Interessen von Unternehmen und deren Führungskräften auch bei Meinungsverschiedenheiten mit der Finanzverwaltung.
Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl während steuerlicher Prüfungsverfahren und deren Folgen (Begleitung bei Betriebsprüfungen, Prüfung der persönlichen steuerlichen Verhältnisse, Stellungnahmen zu Steuerbescheiden und Änderungsmitteilungen, Einlegung verwaltungsinterner Rechtsbehelfe, Vertretung vor Steuerkommissionen, Abschluss von Vergleichsvereinbarungen) als auch in gerichtlichen Verfahren (Einlegung von Rechtsbehelfen, Ausarbeitung von Schriftsätzen für die Verwaltungsgerichte sowie Vertretung in Berufungsverfahren vor den Verwaltungsberufungsgerichten).