Unsere Rechtsgebiete
Arbeits- und Sozialrecht
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Die Kanzlei berät Führungskräfte und Personalabteilungen bei der Gestaltung und Steuerung von Arbeitsverhältnissen – sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht – sowie bei der Vermeidung und Führung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten.
Individualarbeitsrecht
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Unser Team berät umfassend zu allen Fragen des Arbeitsverhältnisses, insbesondere zu Arbeitsverträgen, Versetzungen und Mobilität, Vergütungsmodellen, individuellen Kündigungen (verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt), Arbeitsunfähigkeit, Personalentwicklungs- und HR-Strategien, dem Gleichstellungsindex von Frauen und Männern sowie Mitarbeitergesprächen. Darüber hinaus begleiten wir interne Untersuchungen, insbesondere bei Hinweisen auf oder Vorwürfen von Mobbing, sexueller Belästigung oder Diskriminierung.
Kollektivarbeitsrecht
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Die Kanzlei unterstützt ihre Mandanten bei der Gestaltung und Umsetzung des sozialen Dialogs und der Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen. Dazu gehören die Verhandlung und Ausarbeitung von Unternehmens-, Gruppen- oder Betriebsvereinbarungen, die Begleitung von Arbeitnehmervertretungen (Betriebsrat, Sozial- und Wirtschaftsausschuss), die Organisation von Betriebsratswahlen sowie die Ausarbeitung und Umsetzung von Sozialplänen und die Begleitung von Arbeitskampfmaßnahmen.
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
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Unsere Anwälte verteidigen Unternehmen vor allen Sozial- und Strafgerichten bei speziellen Verstößen gegen das Arbeitsrecht: Arbeitsgerichte, Sozialpole, URSSAF-Streitigkeiten, Sozialversicherung, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, strafrechtliche Haftung des Geschäftsführers und der Unternehmen, Streitigkeiten über Tarifverträge, Belästigung oder Diskriminierung.
Audits und Compliance im Arbeitsrecht
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Unser arbeitsrechtliches Team führt Audits im Rahmen von Restrukturierungen, Unternehmensübernahmen oder Compliance-Projekten durch, um Risiken zu identifizieren und interne Prozesse rechtssicher zu gestalten.
Schulungen
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Darüber hinaus konzipieren und leiten wir Schulungen für Unternehmen sowie Arbeitgeberverbände zu arbeitsrechtlichen und personalbezogenen Themen.
Interdisziplinärer Ansatz
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Unsere Expertise basiert auf einer fundierten Kenntnis der Unternehmenspraxis – von mittelständischen Unternehmen bis hin zu internationalen Konzernen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und internationalen Mitarbeitereinsätzen arbeiten wir eng mit unserem internationalen Team zusammen, um rechtssichere, praxisnahe und kulturell abgestimmte Lösungen zu entwickeln.