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Rechtliche Neuerung: Führungskräfte können ihre persönliche Adresse im RCS schützen

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Eine kleine Revolution im Handelsregister: Ihre persönlichen Adressen müssen nicht mehr öffentlich sein.

Seit dem 24. August 2025 ist mit dem Dekret Nr. 2025-840 vom 22. August 2025 ein wichtiger Fortschritt im Bereich des Schutzes der Privatsphäre von Führungskräften in Kraft getreten.

Dieser Text ermöglicht es nun den Geschäftsführern von Unternehmen, zu beantragen, dass ihr persönlicher Wohnsitz im Handels- und Gesellschaftsregister unkenntlich gemacht wird.

Betroffen sind : 

« ... Gesellschafter, die unbeschränkt oder unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Gesellschaftsschulden haften ... ».»

Wie z. B. Die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG), die Gesellschafter einer Zivilgesellschaft (z. B. SCI, SCP, SCM usw.) und ganz allgemein die Gesellschafter jeder Gesellschaft, bei der die Haftung nicht auf die Einlagen beschränkt ist.

« ... die Geschäftsführer, Vorsitzenden, Generaldirektoren, stellvertretenden Generaldirektoren, Vorstandsmitglieder, Vorstandsvorsitzenden oder gegebenenfalls den einzigen Generaldirektor, Gesellschafter und Dritte, die befugt sind, die Gesellschaft zu leiten, zu verwalten oder üblicherweise zu verpflichten ...». «...die Direktoren, den Vorsitzenden des Verwaltungsrates, den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, die Mitglieder des Aufsichtsrates und die Rechnungsprüfer...».»

Dazu gehören: Geschäftsführer von GmbHs und EURLs, Präsidenten, Generaldirektoren und stellvertretende Generaldirektoren von SAS und SA, Mitglieder und Vorsitzende des Vorstands, Direktoren und Vorsitzende des Verwaltungsrats, Vorsitzende und Mitglieder des Aufsichtsrats, aber auch Geschäftsführer von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (einschließlich SCI-Geschäftsführer) und Wirtschaftsprüfer (die ihrerseits die Möglichkeit haben, die Geschäftsadresse anzugeben).

Der Antrag erfolgt direkt über die zentrale Anlaufstelle des INPI und wird innerhalb von maximal fünf Arbeitstagen vom Geschäftsstellenleiter des Handelsgerichts bearbeitet. Er kann jederzeit unabhängig von anderen Formalitäten erfolgen oder einer Eintragung, Änderung oder Löschung beigefügt werden.

Konkret bedeutet dies, dass die persönliche Adresse aus öffentlich zugänglichen Kbis-Auszügen verschwindet und hinterlegte Urkunden durch eine «verdeckte» Version ersetzt werden können, während das Original als Beleg weiterhin aufbewahrt wird. 

Die Okkupation ist kostenlos, wenn sie zusammen mit einer Formalität im Handelsregister erfolgt. Wird sie einzeln beantragt, werden 53,38 € inkl. MwSt. für die im Kbis angegebene Adresse und 7,63 € inkl. MwSt. für jedes ersetzte Schriftstück berechnet.

Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass im nationalen Unternehmensregister (RNE) weiterhin nur die Wohnortgemeinde veröffentlicht wird. Einzelunternehmer können außerdem ein Widerspruchsrecht ausüben, wenn die Adresse ihrer Hauptniederlassung mit ihrem persönlichen Wohnsitz übereinstimmt, indem sie einen Antrag beim Insee stellen.

Ziel dieser Reform ist es, Führungskräfte besser vor Belästigungen, Angriffen oder Cyberangriffen zu schützen und gleichzeitig die wirtschaftliche Transparenz zu wahren. Justiz- und Verwaltungsbehörden sowie bestimmte reglementierte Berufe haben weiterhin Zugang zu persönlichen Adressen, wenn dies erforderlich ist.

In der Praxis ist dies ein bedeutender Fortschritt, der zwei Anforderungen miteinander in Einklang bringt: den Schutz des Privatlebens von Führungskräften und die Aufrechterhaltung des Vertrauens in das Wirtschaftsleben.